Behindertengleichstellung in der Schweiz: Quo vadis?

Seit Anfang 2004 ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) in Kraft. Und es hat sich seither auch einiges getan. Besonders beim öffentlichen Verkehr und bei der Zugänglichkeit von öffentlichen Gebäuden verspüren viele Betroffene allmählich Fortschritte. Doch gerade in Zeiten der Sparwut kommt die Gleichstellung erneut unter Druck – und erfordert deshalb unseren ganzen Einsatz.

Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung zielt darauf hin, Benachteiligungen zu verringern, zu beseitigen oder gar nicht erst entstehen zu lassen. Das BehiG setzt dazu schweizweit Rahmenbedingungen. Die Betroffenen sollen leichter am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, möglichst selbständig soziale Kontakte knüpfen, sich fortbilden und eine Erwerbstätigkeit ausüben können. Integration statt Exklusion, Teilhabe statt Ausgrenzung ist ein zentrales Anliegen dieses Gesetzes. So weit, so schön – und so abstrakt.

Einiges konkreter wird es, wenn wir etwa den öffentlichen Verkehr anschauen, zum Beispiel die SBB (Schweizerische Bundesbahnen). Bis Ende 2023 sollen laut BehiG im öffentlichen Verkehr die Hindernisse für Mobilitätsbehinderte weitgehend beseitigt sein. Das heisst, die Fahrsteige sollen bis dann so erhöht werden, dass Rollstuhlfahrer weitgehend stufenlos in den Zug einsteigen können. Ebenso sollen die Fahrsteige mit Rampen erschlossen werden.

Gleichstellung auf später verschieben?

Das alles ist natürlich nicht zum Nulltarif zu haben. Gerade bauliche Anpassungen kosten schnell mal viel Geld. Da nun der Bund ebenso wie die SBB unter einem Spardiktat stehen, wird gemeinsam überlegt, ob die Frist zur Verwirklichung der Ziele des BehiG nicht um 15 Jahre, also bis ins Jahr 2039 verlängert werden kann. Argumentiert wird damit, dass bis dann viele Bahnhöfe wegen ihres Alter sowieso erneuert werden müssten und auf diese Weise viele Millionen gespart werden könnten.

Das Ansinnen ist bereits in der Vernehmlassung, und zwar im Rahmen des Konsolidierungsprogramms 2011 – 2013 des Eidgenössischen Finanzdepartements. Und wenn die Menschen mit Behinderung und ihre Verbände nicht massiv die Stimme dagegen erheben – was leider nicht zu erwarten ist, zu viele andere, brennendere Themen fordern in nächster Zeit unser Aufbegehren –, wenn wir uns also nicht lautstark wehren, wird zumindest die Gleichstellung der Mobilitätsbehinderten im öffentlichen Verkehr auf später verschoben. Und andere Abstriche bei der Gleichstellung von Behinderten werden folgen, nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf kantonaler Ebene. Zumindest droht die Gefahr, und zwar überall dort, wo die Gleichstellung mit zusätzlichen Ausgaben verbunden ist – also überall …

Gleichstellung ist einklagbar

Doch dass die Integration von Menschen mit Behinderung die Gesellschaft teurer zu stehen komme als ihre Ausgrenzung, ist ein kurzsichtiger – und letztlich teurer – Trugschluss. Das Gegenteil ist wahr: Die Ermächtigung und Stärkung der Behinderten ist mittel- bis langfristig die kostengünstigste Variante des gesellschaftlichen Umgangs mit Behinderung. Um nur ein Beispiel zu nennen: Es kann doch nicht sein, dass man von den Behinderten mit viel Nachdruck fordert, sie müssten sich in die Arbeitswelt integrieren – und gleichzeitig entzieht man ihnen die Mittel, gerade dies zu tun, indem man die Frist, bis wann der öffentliche Verkehr barrierefrei sein soll, auf später verschiebt.

Was viele Betroffenen nicht wissen: Das Behindertengleichstellungsgesetz macht die Gleichstellung zu einem einklagbaren Recht. Nur wenn wir uns also gegen Rückschritte wehren – politisch und rechtlich –, gibt es eine Chance, diese aufzuhalten.