Inklusion – ein Paradigmenwechsel im Sozialen

Die Reife einer Gesellschaft zeigt sich darin, wie weit sie das Faustrecht, das Recht des Stärkeren hinter sich gelassen hat. Gerade der Umgang mit den schwächsten Mitgliedern einer Gesellschaft, mit den Kindern, den Alten, den Behinderten, ist hier ein Gradmesser. Ein wichtiger Schritt bei der Überwindung des Rechts des Stärkeren ist die Inklusion, die selbstverständliche gesellschaftliche Zugehörigkeit auch von Menschen, die nicht der Norm entsprechen, zum Beispiel von Menschen mit Behinderung. – Ein Rückblick und ein Ausblick.

Es ist gar noch nicht so lange her, da sonderte man Behinderte aus dem sogenannt normalen Leben aus. Und oft genug steckte dahinter sogar so etwas wie guter Wille. Ich habe das am eigenen Leib erfahren. Als ich im Jahr 1959 im Kinderspital Basel mit Kinderlähmung angesteckt wurde und danach an den Beinen gelähmt war, behielt man mich bis ins Schulalter, also gut fünf Jahre, im Spital. Zu Beginn war das medizinisch begründet. Doch danach befand man, ich hätte im Spital doch die bestmögliche Betreuung, genau das, was ich bräuchte. Zudem würde ich mit meinen besonderen Bedürfnissen meine angestammte Familie – neben den Eltern waren da noch drei ältere Geschwister – zu sehr belasten. In diesem Sinn wurden meine Eltern bearbeitet – bis sie nachgaben. Das war im letzten Jahrhundert …

Aussonderung statt Eingliederung
Später sprach man von der Eingliederung der Behinderten. Eine ganze Betreuungsindustrie entstand und schrieb sich dies auf die Fahne. Eingliederungsstätten, Ausbildungsheime und Wohnzentren entstanden. Sie entsprachen offenbar einem Bedürfnis. Allerdings blieb die Eingliederung – sei es bei der Arbeit oder beim Wohnen – eher die Ausnahme. Nicht nur das gesellschaftliche Umfeld war noch nicht so reif, dass es die Menschen mit Behinderung in seiner Mitte willkommen heissen konnte, nein, auch entwickelte der Betreuungssektor, inzwischen zu einem namhaften, staatlich subventionierten Wirtschaftsfaktor angewachsen, eine Eigendynamik, die teilweise dem Bedürfnis der Behinderten nach Selbständigkeit zuwiderlief. Böse Zungen sprachen von einer Aussonderungsindustrie.

Der nächste grosse gesellschaftliche Schritt war das hehre Ziel der Integration, was zunächst nur ein moderneres Wort für Eingliederung war, also von der Idee her eigentlich nichts Neues. Doch diesmal war der gesellschaftliche Boden besser bereitet. Zum Beispiel war ab 2004 in der Schweiz das Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft, worüber vorgängig landesweit abgestimmt wurde. Es handelte sich dabei um den moderateren Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative «Gleiche Rechte für Behinderte», die in ihren Forderungen nach Gleichstellung und gesellschaftlicher Teilhabe wesentlich weiter ging. Das Bewusstsein der Menschen ohne Behinderung war diesbezüglich also bereits etwas geschärft. Die Behinderten begannen nun die Gesellschaft zu infiltrieren. Man sah sie vermehrt auf öffentlichen Plätzen und auch an verantwortlichen Stellen. Sie traten selbstbewusster auf und forderten mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Vom Zweiklassensystem …
Doch das Konzept der Integration geht immer noch von einem Zweiklassensystem aus: Es gibt die (noch) nicht Dazugehörigen, die in die «normale» Gesellschaft eingegliedert werden sollen und – das hingegen ist neu – von der Gesellschaft nun auch faktisch willkommen geheissen werden, indem sie sich für die Aufnahme der Behinderten in ihrer Mitte fit macht. Ziel der Integration ist die Normalisierung der Lebensumstände der Menschen mit Behinderung. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, eine Arbeitsstelle einzunehmen. Sie sollen die Wahl haben, auch ausserhalb eines Heimes wohnen zu können. Der öffentliche Raum soll auch für sie uneingeschränkt zugänglich sein. Parallel dazu wird der Gesellschaft auch bewusst, dass Behinderte nicht so sehr wegen ihres Defizits behindert sind, sondern in vielfältiger, oft subtiler Weise von ihrer gesellschaftlichen Umgebung behindert werden.

… zur Inklusion
Der Boden ist nun vorbereitet für einen sozialen Paradigmenwechsel. Oder ist es eine stille Revolution? Der Massstab für gesellschaftliche Teilhabe ist nicht mehr eine Norm – etwa körperliche Unversehrtheit oder Selbständigkeit bei den täglichen Verrichtungen, aber auch ein bestimmter sprachlich-kultureller Hintergrund oder die soziale Herkunft. Vielmehr wird jeder Mensch in seiner Individualität und mit seinen besonderen Fähigkeiten, aber auch Einschränkungen grundsätzlich akzeptiert und als Erweiterung der Gesellschaft wahrgenommen. Vielfalt macht eine Gesellschaft farbiger – und robuster. Ein besonderer Mensch wird gar nicht erst – aus lauter Angst und unter der Behauptung eines «Normalen», das es so gar nicht gibt – ausgegrenzt, um ihn dann mit einigem Aufwand wieder zu integrieren. Vielmehr wird er von Beginn weg willkommen geheissen und die Gesellschaft genau um diese Individualität erweitert. Das nennt sich Inklusion. Und das braucht Mut – und ist vorläufig Zukunftsmusik, ein Ideal … Doch es ist auch ein logischer Schritt in der gesellschaftlichen Entwicklung. Denn die Ausgrenzung führt zu einer Schwächung des Einzelnen und der Gesellschaft als Ganzes. Ein ungeahntes Potenzial liegt brach, solange die Gesellschaft nicht eine Gesellschaft für alle ist. Ich wiederhole: für alle. Denn die Ausgegrenzten sind so oder so Teil unserer Gesellschaft, zumindest physisch, aber meistens und zum Glück auch darüber hinaus – aber eben kein vollwertiger Teil.

UNO-Konvention geht in die richtige Richtung
Nun muss das Ideal der Inklusion mit Leben gefüllt werden – ein langer Prozess, der nicht einfach verordnet werden kann. Inklusion wird an den Brennpunkten des Lebens verwirklicht und nirgendwo sonst: in der Schule, am Arbeitsplatz, im öffentlichen Verkehr, in den Museen, den Kinos, in den Quartieren und den Verwaltungen. Inklusion lebt nur von Mensch zu Mensch. Trotzdem müssen die gesellschaftspolitischen Weichen in die entsprechende Richtung gestellt werden. Die «UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung» kann diesen Prozess anregen, da ihre Kernforderungen genau in diese Richtung gehen: Nichtdiskriminierung, Chancengleichheit, volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Barrierefreiheit. (Eine Arbeitsübersetzung ins Deutsche als Gegenvorschlag zur teilweise irreführenden offiziellen Übersetzung findet man hier [PDF, 180 KB, 25 S.].) In Deutschland wurde die Konvention unterzeichnet und ratifiziert, in der Schweiz noch nicht

Behindertengleichstellung in der Schweiz: Quo vadis?

Seit Anfang 2004 ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) in Kraft. Und es hat sich seither auch einiges getan. Besonders beim öffentlichen Verkehr und bei der Zugänglichkeit von öffentlichen Gebäuden verspüren viele Betroffene allmählich Fortschritte. Doch gerade in Zeiten der Sparwut kommt die Gleichstellung erneut unter Druck – und erfordert deshalb unseren ganzen Einsatz.

Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung zielt darauf hin, Benachteiligungen zu verringern, zu beseitigen oder gar nicht erst entstehen zu lassen. Das BehiG setzt dazu schweizweit Rahmenbedingungen. Die Betroffenen sollen leichter am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, möglichst selbständig soziale Kontakte knüpfen, sich fortbilden und eine Erwerbstätigkeit ausüben können. Integration statt Exklusion, Teilhabe statt Ausgrenzung ist ein zentrales Anliegen dieses Gesetzes. So weit, so schön – und so abstrakt.

Einiges konkreter wird es, wenn wir etwa den öffentlichen Verkehr anschauen, zum Beispiel die SBB (Schweizerische Bundesbahnen). Bis Ende 2023 sollen laut BehiG im öffentlichen Verkehr die Hindernisse für Mobilitätsbehinderte weitgehend beseitigt sein. Das heisst, die Fahrsteige sollen bis dann so erhöht werden, dass Rollstuhlfahrer weitgehend stufenlos in den Zug einsteigen können. Ebenso sollen die Fahrsteige mit Rampen erschlossen werden.

Gleichstellung auf später verschieben?

Das alles ist natürlich nicht zum Nulltarif zu haben. Gerade bauliche Anpassungen kosten schnell mal viel Geld. Da nun der Bund ebenso wie die SBB unter einem Spardiktat stehen, wird gemeinsam überlegt, ob die Frist zur Verwirklichung der Ziele des BehiG nicht um 15 Jahre, also bis ins Jahr 2039 verlängert werden kann. Argumentiert wird damit, dass bis dann viele Bahnhöfe wegen ihres Alter sowieso erneuert werden müssten und auf diese Weise viele Millionen gespart werden könnten.

Das Ansinnen ist bereits in der Vernehmlassung, und zwar im Rahmen des Konsolidierungsprogramms 2011 – 2013 des Eidgenössischen Finanzdepartements. Und wenn die Menschen mit Behinderung und ihre Verbände nicht massiv die Stimme dagegen erheben – was leider nicht zu erwarten ist, zu viele andere, brennendere Themen fordern in nächster Zeit unser Aufbegehren –, wenn wir uns also nicht lautstark wehren, wird zumindest die Gleichstellung der Mobilitätsbehinderten im öffentlichen Verkehr auf später verschoben. Und andere Abstriche bei der Gleichstellung von Behinderten werden folgen, nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf kantonaler Ebene. Zumindest droht die Gefahr, und zwar überall dort, wo die Gleichstellung mit zusätzlichen Ausgaben verbunden ist – also überall …

Gleichstellung ist einklagbar

Doch dass die Integration von Menschen mit Behinderung die Gesellschaft teurer zu stehen komme als ihre Ausgrenzung, ist ein kurzsichtiger – und letztlich teurer – Trugschluss. Das Gegenteil ist wahr: Die Ermächtigung und Stärkung der Behinderten ist mittel- bis langfristig die kostengünstigste Variante des gesellschaftlichen Umgangs mit Behinderung. Um nur ein Beispiel zu nennen: Es kann doch nicht sein, dass man von den Behinderten mit viel Nachdruck fordert, sie müssten sich in die Arbeitswelt integrieren – und gleichzeitig entzieht man ihnen die Mittel, gerade dies zu tun, indem man die Frist, bis wann der öffentliche Verkehr barrierefrei sein soll, auf später verschiebt.

Was viele Betroffenen nicht wissen: Das Behindertengleichstellungsgesetz macht die Gleichstellung zu einem einklagbaren Recht. Nur wenn wir uns also gegen Rückschritte wehren – politisch und rechtlich –, gibt es eine Chance, diese aufzuhalten.

Gleichstellung von Behinderten nicht auf später verschieben!

Sparen, sparen, sparen! Das Credo der Gegenwart durchdringt mehr und mehr alle Bereiche der Gesellschaft. Und wo am wenigsten Widerstand zu erwarten ist, wird am ehesten gespart. Denn gespart muss nun mal werden, damit der Staatshaushalt wieder ins Lot kommt. So lautet eine weit verbreitete Meinung, die geradezu nach einer Entgegnung schreit, ist es doch noch gar nicht so lange her, dass im Zusammenhang mit der Bankenrettung mit der grossen Kelle angerührt wurde, ohne viel Aufhebens und an jeglicher demokratischer Kontrolle vorbei.

Auch die SBB, die Schweizerischen Bundesbahnen, müssen sparen – und der Bund sowieso. So wird gemeinsam überlegt, ob nicht die Frist zur Verwirklichung der Ziele des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) hinausgeschoben werden kann. Denn die Beseitigung der Hindernisse im öffentlichen Verkehr kostet Geld. Bis Ende 2023 sollen laut dem BehiG solche Hindernisse weitgehend beseitigt sein, das heisst, die Fahrsteige sollen bis dann erhöht werden, damit Rollstuhlfahrer weitgehend stufenlos in den Zug einsteigen können. Ebenso sollen bis dann die Fahrsteige mit Rampen erschlossen sein. Warum also soll man die Frist nicht erstrecken? Es liegt ein Vorschlag auf dem Tisch, die Frist zur Beseitigung der Hindernisse im öffentlichen Verkehr bis ins Jahr 2038 zu verlängern. Denn eine fristgerechte Umsetzung des BehiG löse erhebliche Kosten aus; deutlich weniger Kosten entstünden indessen bei eine Fristerstreckung ins Jahr 2038, da bis dann die älteren Bauten und Anlagen sowieso erneuert werden müssten.

Doch kann man die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung einfach auf später verschieben? Darf ihre bestmögliche Integration Opfer der Sparwut werden? Und was wäre, wenn ihre Integration sogar günstiger wäre als ihre Separation – jetzt mal gesamtgesellschaftlich betrachtet, ohne Röhrenblick auf eine bestimmte Kasse? Ganz abgesehen davon, dass sie auch menschlicher wäre, die Integration …

Hinzu kommt, dass im Behindertenbereich ja nicht nur bei den SBB-Anlagen gespart werden soll, sondern auch bei den Renten, bei den Hilfsmitteln und anderen Leistungen der Invalidenversicherung. Und wenn ich bedenke, dass das hysterische Sparen bei den Staatsausgaben im Zusammenhang steht mit einem nicht weniger hysterischen Bedürfnis, allzu Reiche und Spitzenverdiener möglichst steuerlich zu entlasten, so finde ich gewisse Sparvorschläge nur noch schäbig, irgendwie auch barbarisch …

(Hauptquelle: Printausgabe der „Basler Zeitung“ vom 3. Juli 2010)

Wegweiser zum Hintereingang für Rollifahrer

Wir wollen nicht mehr länger den Hintereingang benutzen.

(Foto: GeorgHH)