Schlag gegen die Gleichstellung von Behinderten in der Schweiz

Aus aktuellem Anlass muss ich kurz das Thema wechseln – und Alarm schlagen: In Basel-Stadt wird aus Spargründen die «Fachstelle Gleichstellung für Menschen mit Behinderung» ab Ende 2015 ersatzlos gestrichen. Um jährlich 160’000 Franken zu sparen, wird eine – zumindest aus Sicht der Behinderten – überaus wichtige staatliche Stelle leichtfertig geopfert. – Ein Schlag nicht nur gegen die Behindertengleichstellung in Basel-Stadt, sondern in der ganzen Schweiz!

Denn der Gleichstellungsbeauftragte Martin Haug hat in den zehn Jahren seiner Tätigkeit Pionierarbeit geleistet und das Thema Gleichstellung von Menschen mit Behinderung über unterschiedliche Kanäle und eindringlich ins Bewusstsein von unzähligen Menschen aus Wirtschaft und Gesellschaft, aus Behörde und Politik gerufen – manchmal auch gehämmert. Und er war der einzige seiner Art in der ganzen Schweiz.

Gleichstellung kein Luxusthema

Die Gleichstellung der Behinderten ist wahrlich kein Luxusthema, sondern hat für die Betroffenen existenzielle Bedeutung. Wenn meine Chancen als Gehbehinderter in der Arbeitswelt – womöglich aus ganz banalen Gründen, die sich leicht beseitigen liessen – gegen Null tendieren, so hat das happige Auswirkungen auf mein Leben. Jeder Langzeitarbeitslose kann das bestätigen. Wenn ich als Sehbehinderte die öffentlichen Verkehrsmittel nicht benutzen kann, so muss ich zuhause bleiben. Und wenn geistig Behinderte gesellschaftlich ausgestossen statt willkommen geheissen werden, so hat die Gesellschaft die Barbarei noch nicht wirklich überwunden.
Gleichstellung ist kein Luxusthema. Und der Prozess der Gleichstellung hat eben erst begonnen. Ich höre sie schon, die Unkenrufe: «Was wollen denn die Behinderten noch mehr? Sie haben doch schon alles, was sie brauchen. Wir lassen uns als Gesellschaft wahrlich nicht lumpen.» Tatsächlich brauchen wir nicht noch mehr Sonderlösungen, die viel Geld kosten. – Aber lasst uns auch an die Fleischtöpfe ran! Lasst uns an der Gesellschaft teilhaben! Das kommt euch letztlich günstiger, als uns bloss artgerecht zu halten …

Petition zum Erhalt der Fachstelle

Der Gleichstellungsbeauftragte hat gerade hier seine wichtigste Funktion: Missverständnisse auszuräumen, zu sensibilisieren, Bewusstsein zu schaffen – und die Teilhabe, die Partizipation von Behinderten in den verschiedensten Bereichen der Gesellschaft zu befördern. Wird der einzige kantonale Gleichstellungsbeauftragte in der Schweiz nun abgeschafft, so hat das eine fatale Signalwirkung schweizweit und die Gleichstellung der Behinderten insgesamt wird deutlich geschwächt. Ein happiger Rückschritt für den fast schon lächerlich zu bezeichnenden Spareffekt von 160’000 Franken jährlich.
Es ist deshalb wichtig, ein Zeichen zu setzen. Ob Jung, ob Alt, ob Basler oder Berner, ob Schweizer oder Weltbürger: Hier könnt ihr mit eurer Unterschrift die Petition zum «Erhalt Fachstelle Gleichstellung für Menschen mit Behinderung Basel» unterstützen:

http://www.petitionen24.com/erhalt_fachstelle_gleichstellung_fur_menschen_mit_behinderung_bs

Die Petition ist zwar rechtlich nicht bindend. Kommt aber eine beachtliche Anzahl Unterschriften zusammen, kann sie doch politische Auswirkungen haben.

Danke für eure Unterstützung und Solidarität!

Wie viel ist ein Mensch wert? Und wenn er jung und behindert ist?

Der Wert des Menschen lässt sich nicht in Franken und Rappen ausdrücken. Schon die Frage nach seinem ökonomischen Wert ist ein Unding. Trotzdem muss hier die Frage gestellt werden, ob ein junger Mensch mit Behinderung weniger Wert sei als ein junger Mensch ohne Behinderung. Sie drängt sich auf, wenn man die Sparpläne im Zusammenhang mit der finanziellen Sanierung der Invalidenversicherung (IV) beobachtet.

Neben der grossen Kiste der 6. IV-Revision ((Link nicht mehr verfügbar)) – die Gesetzesänderungen zur Folge hat und deshalb referendumsfähig ist –, sind auch Anpassungen auf Verordnungsebene geplant. Unter anderem sollen auf diese Weise 50 Millionen Franken, d.h. rund die Hälfte, bei den IV-Anlehren eingespart werden. (Das sind von der IV finanzierte Anlehren für behinderte Jugendliche, die keine übliche Berufslehre machen können.) Dies soll erfolgen, indem an das ökonomische Potenzial der Jugendlichen höhere Anforderungen gestellt werden: Nur wer die Aussicht hat, später monatlich mindestens 855 Franken zu verdienen, besitzt ein Anrecht auf eine solche IV-Anlehre. (Für die Berufliche Grundbildung mit Berufsattest, eine höherwertige Ausbildung in der Behindertenhilfe, gilt sogar eine noch höhere Hürde, nämlich 1710 Franken potenzielles Monatseinkommen, ein Einkommen, das eine reduzierte Rente zur Folge hat.)

Zwei Drittel werden ausgeschlossen
So weit zum Technischen. Und nun zum Ethischen: Um zu sparen, sollen künftig zwei Drittel der SchulabgängerInnen, die heute ein Anrecht auf eine IV-Anlehre oder eine Berufliche Grundbildung mit Berufsattest haben, von einer Ausbildung ausgeschlossen werden. Offenbar ist die Resterwerbsfähigkeit – was für ein Wort! – dieser Jugendlichen zu gering, als dass es sich lohnt, sie durch eine angemessene berufliche Ausbildung zu fördern. Völlig unter den Tisch fällt, dass eine solche Ausbildung – neben der reinen ökonomischen Verwertbarkeit – auch andere positive Wirkungen entfalten kann: Sie bringt in vielen Fällen einen zusätzlichen Integrationsschub, fördert das Selbstwertgefühl des Behinderten und entlastet oft ganz nebenbei dessen Familie, was in einigen Fällen bestimmt dazu führt, dass sie länger zu Hause leben können. Unter den Tisch fällt auch, dass eine Prognose über die zukünftige wirtschaftliche Verwertbarkeit – schon wieder: was für ein Wort! – eines Jugendlichen mit Behinderung einem Schuss in den Nebel gleichkommt, einem Schuss allerdings, der für das ganze Leben des Betroffenen entscheidende Bedeutung haben wird.

Behinderte vom Platz stellen?
Deshalb haben drei Selbsthilfeorganisationen (Vereinigung Cerebral, Insieme und Procap) unter dem Titel Behinderte vom Platz stellen? eine Petition lanciert. Sie soll dem Thema zunächst mehr öffentliche Aufmerksamkeit verschaffen. Denn der Systemwechsel findet – da er auf dem Verordnungsweg erfolgt – weitgehend ausserhalb des öffentlichen Bewusstseins statt. Natürlich soll die Petition auch einen gewissen politischen Druck aufbauen. Der ist theoretisch eher begrenzt, da diese für die Politik – im Gegensatz zu Volksinitiative und Referendum – nicht verbindlich ist. Allerdings: Je mehr Unterschriften zusammenkommen, umso grösser wird der Druck auf die Politik. Fener hoffen die drei Organisationen auf die Unterstützung der Kantone, da auf sie Mehrkosten zukommen, sollten die Sparpläne der IV so umgesetzt werden.

Deshalb – und weil Sparanstrengungen auf dem Buckel der Schwächsten einfach nur schäbig sind – empfehle ich die Petition zur Unterschrift. Die Zeit drängt. Die Neuregelung könnte bereits diesen Sommer umgesetzt werden.

www.berufsbildung-für-alle.ch

Behindertengleichstellung in der Schweiz: Quo vadis?

Seit Anfang 2004 ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) in Kraft. Und es hat sich seither auch einiges getan. Besonders beim öffentlichen Verkehr und bei der Zugänglichkeit von öffentlichen Gebäuden verspüren viele Betroffene allmählich Fortschritte. Doch gerade in Zeiten der Sparwut kommt die Gleichstellung erneut unter Druck – und erfordert deshalb unseren ganzen Einsatz.

Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung zielt darauf hin, Benachteiligungen zu verringern, zu beseitigen oder gar nicht erst entstehen zu lassen. Das BehiG setzt dazu schweizweit Rahmenbedingungen. Die Betroffenen sollen leichter am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, möglichst selbständig soziale Kontakte knüpfen, sich fortbilden und eine Erwerbstätigkeit ausüben können. Integration statt Exklusion, Teilhabe statt Ausgrenzung ist ein zentrales Anliegen dieses Gesetzes. So weit, so schön – und so abstrakt.

Einiges konkreter wird es, wenn wir etwa den öffentlichen Verkehr anschauen, zum Beispiel die SBB (Schweizerische Bundesbahnen). Bis Ende 2023 sollen laut BehiG im öffentlichen Verkehr die Hindernisse für Mobilitätsbehinderte weitgehend beseitigt sein. Das heisst, die Fahrsteige sollen bis dann so erhöht werden, dass Rollstuhlfahrer weitgehend stufenlos in den Zug einsteigen können. Ebenso sollen die Fahrsteige mit Rampen erschlossen werden.

Gleichstellung auf später verschieben?

Das alles ist natürlich nicht zum Nulltarif zu haben. Gerade bauliche Anpassungen kosten schnell mal viel Geld. Da nun der Bund ebenso wie die SBB unter einem Spardiktat stehen, wird gemeinsam überlegt, ob die Frist zur Verwirklichung der Ziele des BehiG nicht um 15 Jahre, also bis ins Jahr 2039 verlängert werden kann. Argumentiert wird damit, dass bis dann viele Bahnhöfe wegen ihres Alter sowieso erneuert werden müssten und auf diese Weise viele Millionen gespart werden könnten.

Das Ansinnen ist bereits in der Vernehmlassung, und zwar im Rahmen des Konsolidierungsprogramms 2011 – 2013 des Eidgenössischen Finanzdepartements. Und wenn die Menschen mit Behinderung und ihre Verbände nicht massiv die Stimme dagegen erheben – was leider nicht zu erwarten ist, zu viele andere, brennendere Themen fordern in nächster Zeit unser Aufbegehren –, wenn wir uns also nicht lautstark wehren, wird zumindest die Gleichstellung der Mobilitätsbehinderten im öffentlichen Verkehr auf später verschoben. Und andere Abstriche bei der Gleichstellung von Behinderten werden folgen, nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf kantonaler Ebene. Zumindest droht die Gefahr, und zwar überall dort, wo die Gleichstellung mit zusätzlichen Ausgaben verbunden ist – also überall …

Gleichstellung ist einklagbar

Doch dass die Integration von Menschen mit Behinderung die Gesellschaft teurer zu stehen komme als ihre Ausgrenzung, ist ein kurzsichtiger – und letztlich teurer – Trugschluss. Das Gegenteil ist wahr: Die Ermächtigung und Stärkung der Behinderten ist mittel- bis langfristig die kostengünstigste Variante des gesellschaftlichen Umgangs mit Behinderung. Um nur ein Beispiel zu nennen: Es kann doch nicht sein, dass man von den Behinderten mit viel Nachdruck fordert, sie müssten sich in die Arbeitswelt integrieren – und gleichzeitig entzieht man ihnen die Mittel, gerade dies zu tun, indem man die Frist, bis wann der öffentliche Verkehr barrierefrei sein soll, auf später verschiebt.

Was viele Betroffenen nicht wissen: Das Behindertengleichstellungsgesetz macht die Gleichstellung zu einem einklagbaren Recht. Nur wenn wir uns also gegen Rückschritte wehren – politisch und rechtlich –, gibt es eine Chance, diese aufzuhalten.

Gleichstellung von Behinderten nicht auf später verschieben!

Sparen, sparen, sparen! Das Credo der Gegenwart durchdringt mehr und mehr alle Bereiche der Gesellschaft. Und wo am wenigsten Widerstand zu erwarten ist, wird am ehesten gespart. Denn gespart muss nun mal werden, damit der Staatshaushalt wieder ins Lot kommt. So lautet eine weit verbreitete Meinung, die geradezu nach einer Entgegnung schreit, ist es doch noch gar nicht so lange her, dass im Zusammenhang mit der Bankenrettung mit der grossen Kelle angerührt wurde, ohne viel Aufhebens und an jeglicher demokratischer Kontrolle vorbei.

Auch die SBB, die Schweizerischen Bundesbahnen, müssen sparen – und der Bund sowieso. So wird gemeinsam überlegt, ob nicht die Frist zur Verwirklichung der Ziele des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) hinausgeschoben werden kann. Denn die Beseitigung der Hindernisse im öffentlichen Verkehr kostet Geld. Bis Ende 2023 sollen laut dem BehiG solche Hindernisse weitgehend beseitigt sein, das heisst, die Fahrsteige sollen bis dann erhöht werden, damit Rollstuhlfahrer weitgehend stufenlos in den Zug einsteigen können. Ebenso sollen bis dann die Fahrsteige mit Rampen erschlossen sein. Warum also soll man die Frist nicht erstrecken? Es liegt ein Vorschlag auf dem Tisch, die Frist zur Beseitigung der Hindernisse im öffentlichen Verkehr bis ins Jahr 2038 zu verlängern. Denn eine fristgerechte Umsetzung des BehiG löse erhebliche Kosten aus; deutlich weniger Kosten entstünden indessen bei eine Fristerstreckung ins Jahr 2038, da bis dann die älteren Bauten und Anlagen sowieso erneuert werden müssten.

Doch kann man die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung einfach auf später verschieben? Darf ihre bestmögliche Integration Opfer der Sparwut werden? Und was wäre, wenn ihre Integration sogar günstiger wäre als ihre Separation – jetzt mal gesamtgesellschaftlich betrachtet, ohne Röhrenblick auf eine bestimmte Kasse? Ganz abgesehen davon, dass sie auch menschlicher wäre, die Integration …

Hinzu kommt, dass im Behindertenbereich ja nicht nur bei den SBB-Anlagen gespart werden soll, sondern auch bei den Renten, bei den Hilfsmitteln und anderen Leistungen der Invalidenversicherung. Und wenn ich bedenke, dass das hysterische Sparen bei den Staatsausgaben im Zusammenhang steht mit einem nicht weniger hysterischen Bedürfnis, allzu Reiche und Spitzenverdiener möglichst steuerlich zu entlasten, so finde ich gewisse Sparvorschläge nur noch schäbig, irgendwie auch barbarisch …

(Hauptquelle: Printausgabe der „Basler Zeitung“ vom 3. Juli 2010)

Wegweiser zum Hintereingang für Rollifahrer

Wir wollen nicht mehr länger den Hintereingang benutzen.

(Foto: GeorgHH)