Inklusion – ein Paradigmenwechsel im Sozialen

Die Reife einer Gesellschaft zeigt sich darin, wie weit sie das Faustrecht, das Recht des Stärkeren hinter sich gelassen hat. Gerade der Umgang mit den schwächsten Mitgliedern einer Gesellschaft, mit den Kindern, den Alten, den Behinderten, ist hier ein Gradmesser. Ein wichtiger Schritt bei der Überwindung des Rechts des Stärkeren ist die Inklusion, die selbstverständliche gesellschaftliche Zugehörigkeit auch von Menschen, die nicht der Norm entsprechen, zum Beispiel von Menschen mit Behinderung. – Ein Rückblick und ein Ausblick.

Es ist gar noch nicht so lange her, da sonderte man Behinderte aus dem sogenannt normalen Leben aus. Und oft genug steckte dahinter sogar so etwas wie guter Wille. Ich habe das am eigenen Leib erfahren. Als ich im Jahr 1959 im Kinderspital Basel mit Kinderlähmung angesteckt wurde und danach an den Beinen gelähmt war, behielt man mich bis ins Schulalter, also gut fünf Jahre, im Spital. Zu Beginn war das medizinisch begründet. Doch danach befand man, ich hätte im Spital doch die bestmögliche Betreuung, genau das, was ich bräuchte. Zudem würde ich mit meinen besonderen Bedürfnissen meine angestammte Familie – neben den Eltern waren da noch drei ältere Geschwister – zu sehr belasten. In diesem Sinn wurden meine Eltern bearbeitet – bis sie nachgaben. Das war im letzten Jahrhundert …

Aussonderung statt Eingliederung
Später sprach man von der Eingliederung der Behinderten. Eine ganze Betreuungsindustrie entstand und schrieb sich dies auf die Fahne. Eingliederungsstätten, Ausbildungsheime und Wohnzentren entstanden. Sie entsprachen offenbar einem Bedürfnis. Allerdings blieb die Eingliederung – sei es bei der Arbeit oder beim Wohnen – eher die Ausnahme. Nicht nur das gesellschaftliche Umfeld war noch nicht so reif, dass es die Menschen mit Behinderung in seiner Mitte willkommen heissen konnte, nein, auch entwickelte der Betreuungssektor, inzwischen zu einem namhaften, staatlich subventionierten Wirtschaftsfaktor angewachsen, eine Eigendynamik, die teilweise dem Bedürfnis der Behinderten nach Selbständigkeit zuwiderlief. Böse Zungen sprachen von einer Aussonderungsindustrie.

Der nächste grosse gesellschaftliche Schritt war das hehre Ziel der Integration, was zunächst nur ein moderneres Wort für Eingliederung war, also von der Idee her eigentlich nichts Neues. Doch diesmal war der gesellschaftliche Boden besser bereitet. Zum Beispiel war ab 2004 in der Schweiz das Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft, worüber vorgängig landesweit abgestimmt wurde. Es handelte sich dabei um den moderateren Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative «Gleiche Rechte für Behinderte», die in ihren Forderungen nach Gleichstellung und gesellschaftlicher Teilhabe wesentlich weiter ging. Das Bewusstsein der Menschen ohne Behinderung war diesbezüglich also bereits etwas geschärft. Die Behinderten begannen nun die Gesellschaft zu infiltrieren. Man sah sie vermehrt auf öffentlichen Plätzen und auch an verantwortlichen Stellen. Sie traten selbstbewusster auf und forderten mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Vom Zweiklassensystem …
Doch das Konzept der Integration geht immer noch von einem Zweiklassensystem aus: Es gibt die (noch) nicht Dazugehörigen, die in die «normale» Gesellschaft eingegliedert werden sollen und – das hingegen ist neu – von der Gesellschaft nun auch faktisch willkommen geheissen werden, indem sie sich für die Aufnahme der Behinderten in ihrer Mitte fit macht. Ziel der Integration ist die Normalisierung der Lebensumstände der Menschen mit Behinderung. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, eine Arbeitsstelle einzunehmen. Sie sollen die Wahl haben, auch ausserhalb eines Heimes wohnen zu können. Der öffentliche Raum soll auch für sie uneingeschränkt zugänglich sein. Parallel dazu wird der Gesellschaft auch bewusst, dass Behinderte nicht so sehr wegen ihres Defizits behindert sind, sondern in vielfältiger, oft subtiler Weise von ihrer gesellschaftlichen Umgebung behindert werden.

… zur Inklusion
Der Boden ist nun vorbereitet für einen sozialen Paradigmenwechsel. Oder ist es eine stille Revolution? Der Massstab für gesellschaftliche Teilhabe ist nicht mehr eine Norm – etwa körperliche Unversehrtheit oder Selbständigkeit bei den täglichen Verrichtungen, aber auch ein bestimmter sprachlich-kultureller Hintergrund oder die soziale Herkunft. Vielmehr wird jeder Mensch in seiner Individualität und mit seinen besonderen Fähigkeiten, aber auch Einschränkungen grundsätzlich akzeptiert und als Erweiterung der Gesellschaft wahrgenommen. Vielfalt macht eine Gesellschaft farbiger – und robuster. Ein besonderer Mensch wird gar nicht erst – aus lauter Angst und unter der Behauptung eines «Normalen», das es so gar nicht gibt – ausgegrenzt, um ihn dann mit einigem Aufwand wieder zu integrieren. Vielmehr wird er von Beginn weg willkommen geheissen und die Gesellschaft genau um diese Individualität erweitert. Das nennt sich Inklusion. Und das braucht Mut – und ist vorläufig Zukunftsmusik, ein Ideal … Doch es ist auch ein logischer Schritt in der gesellschaftlichen Entwicklung. Denn die Ausgrenzung führt zu einer Schwächung des Einzelnen und der Gesellschaft als Ganzes. Ein ungeahntes Potenzial liegt brach, solange die Gesellschaft nicht eine Gesellschaft für alle ist. Ich wiederhole: für alle. Denn die Ausgegrenzten sind so oder so Teil unserer Gesellschaft, zumindest physisch, aber meistens und zum Glück auch darüber hinaus – aber eben kein vollwertiger Teil.

UNO-Konvention geht in die richtige Richtung
Nun muss das Ideal der Inklusion mit Leben gefüllt werden – ein langer Prozess, der nicht einfach verordnet werden kann. Inklusion wird an den Brennpunkten des Lebens verwirklicht und nirgendwo sonst: in der Schule, am Arbeitsplatz, im öffentlichen Verkehr, in den Museen, den Kinos, in den Quartieren und den Verwaltungen. Inklusion lebt nur von Mensch zu Mensch. Trotzdem müssen die gesellschaftspolitischen Weichen in die entsprechende Richtung gestellt werden. Die «UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung» kann diesen Prozess anregen, da ihre Kernforderungen genau in diese Richtung gehen: Nichtdiskriminierung, Chancengleichheit, volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Barrierefreiheit. (Eine Arbeitsübersetzung ins Deutsche als Gegenvorschlag zur teilweise irreführenden offiziellen Übersetzung findet man hier [PDF, 180 KB, 25 S.].) In Deutschland wurde die Konvention unterzeichnet und ratifiziert, in der Schweiz noch nicht

UNO-Behindertenkonvention: Jetzt unterzeichnen!

Warum bloss ist mir das Thema unters Eis geraten? Vielleicht, weil das Ringen um die aktuellen IV-Revisionen viele andere Diskussionen im Behindertenbereich übertönt? Oder gar, weil die UNO, die Vereinten Nationen, so weit weg sind, dass man sich fragt, ob eine solche Konvention für uns Rollifahrer und für andere Behinderte in der Schweiz überhaupt bedeutsam ist, also konkret etwas in unserem Leben zu verändern vermag?

Von neuem auf das Thema gestossen bin ich durch eine dürre Agenturmeldung in der Basler Zeitung – ja, ich lese sie noch, die SVP-BaZ –, wonach die Ratifizierung (und wohl auch die vorgängige Unterzeichnung) der UNO-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderung durch die bürgerlichen Parteien abgelehnt würde. Das Thema begann mich zu interessieren … Denn begründet wird die Ablehnung damit, „dass das Abkommen ein Recht auf Arbeit vorsehe, das die Schweiz nicht kenne“.

Als Beobachter, der selbst im Rollstuhl sitzt, kann ich mir ein mildes Lächeln nicht verkneifen. Aha, nun haben also die Wirtschaftslobbyisten bürgerlichen Politiker ein Haar in der Suppe gefunden und möchten diese am liebsten grad ganz in den Ausguss schütten. Bestimmt gibt es noch andere Haare in dieser Suppe, vielleicht gar büschelweise – zumindest aus der Ego-Shooter-Sicht. Denn die UNO-Konvention soll die Position der Behinderten stärken, nicht nur rechtlich, sondern auch gesellschaftspolitisch, indem das Abkommen von einem ausgesprochen modernen Begriff für Behinderung ausgeht. Nach diesem ist der Ausschluss von Behinderten nicht so sehr eine Folge der persönlichen Defizite und Einschränkungen der Betroffenen selbst, sondern Ausdruck einer ungenügenden Berücksichtigung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Etwas einfacher gesagt: Menschen mit Behinderung werden, womöglich schon als Kind, gesellschaftlich ausgeschlossen, weil die Gesellschaft auf ihre besonderen Bedürfnisse nicht eingehen will oder kann. Später werden dann von beiden Seiten teils teure (Re-)Integrationsmassnahmen erforderlich, die den Ausschluss zumindest teilweise wieder rückgängig machen. Dem steht das Konzept der Inklusion gegenüber – wie sie von der UNO-Behindertenkonvention gefordert wird. Inklusion schliesst Menschen mit Behinderung gar nicht erst aus der Gesellschaft aus. Das hilft unnötiges Leid verhindern – und auch Kosten sparen …

Zurück zu den bürgerlichen Politikern: Das Argument der Kostenersparnis sollte ihnen eigentlich das Wasser im Mund zusammenlaufen lassen. Doch der Spareffekt durch die Inklusion von Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft wird, so fürchte ich, eher ein Generationenprojekt denn ein solches der Legislaturperiode. Und einen so weiten Blick darf man den bürgerlichen Politikern nicht abverlangen – vielleicht überhaupt keinen Politikern … (Ups! Jetzt wettere ich über die Politiker schon wie ein richtiger SVP-Anhänger. Wie konnte es so weit kommen?)

Doch zumindest kann man versuchen, den PolitikerInnen in Bundes-Bern etwas Beine zu machen. Das Zentrum für Selbstbestimmtes Leben (ZSL) sammelt zu diesem Zweck – nein, kein Geld, sondern Unterschriften für eine entsprechende Petition … Nicht nur stimmberechtigte Schweizer BürgerInnen und Bürger, auch AusländerInnen, ja sogar Kinder und Jugendliche dürfen unterschreiben. (Dafür ist eine Petition für die Politik nicht wahnsinnig verbindlich. Trotzdem entfaltet sie, je nach Anzahl der Unterschriften, ihre Wirkung.) Zur Online-Petition geht es hier lang. Die Petition soll den Bundesrat dazu animieren, die UNO-Behindertenkonvention im Namen der Schweiz zu unterzeichnen und im Parlament ratifizieren zu lassen.

Doch gibt es noch andere Gründe, die Petition zu unterschreiben, als nur um den PolitikerInnen einzuheizen? – Aber sicher.

Die Unterzeichnung der UNO-Konvention stärkt tendenziell die Behinderten in verschiedenen Bereichen ihres Lebens – kulturell, wirtschaftlich, politisch und sozial –, indem entsprechende Grundrechte – zunächst – proklamiert werden. Diese Rechte gehen nicht über die allgemeinen Menschenrechte hinaus, sind also keine Sonderrechte. Vielmehr sind sie die „einfache, klare Anwendung der allgemeinen Menschenrechte auf den Teil der Bevölkerung mit einer Behinderung. Eine Nicht-Unterzeichnung kommt einer Aberkennung der Menschenrechte für diesen Teil der Bevölkerung gleich.“ (Zitat ZSL) Als klare Rechte sind etwa definiert:

Das Recht auf selbstbestimmte Lebensführung
Das ist alles andere als selbstverständlich … Denn dazu gehört etwa das Recht aller Menschen mit Behinderung, ihre Lebens- und Wohnform ebenso frei wählen zu dürfen, wie dies für die anderen Menschen – ich nenne sie zuweilen etwas salopp: die scheinbar Nichtbehinderten –, wie sie für andere Menschen eine Selbstverständlichkeit ist.

Barrierefreiheit
Meint den gleichberechtigten Zugang zu Angeboten der Öffentlichkeit, also zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschliesslich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind oder bereitgestellt werden.

Recht auf Bildung
Die Vertragsstaaten müssen ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslange Fortbildung gewährleisten.

Recht auf Arbeit und Beschäftigung
Die Vertragsstaaten müssen das gleichberechtigte Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit anerkennen. Hierzu müssen die Vertragsstaaten insbesondere Rechtsvorschriften erlassen, welche Diskriminierung auf Grund einer Behinderung in allen Fragen der Beschäftigung jeder Art verbieten, einschliesslich der Bedingungen in Bezug auf Rekrutierung, Einstellung und Beschäftigung, Weiterbeschäftigung, Aufstieg sowie sichere und gesunde Arbeitsbedingungen.

Die paar wenigen Beispiele machen einerseits deutlich, wie viele Selbstverständlichkeiten für Menschen mit Behinderung eben alles andere als selbstverständlich sind, z.B. die Selbstbestimmung. Anderseits zeigen die Beispiele, wie weitreichend und modern die UNO-Konvention die Themen angeht und benennt.

Seit dem Jahr 2008 ist die UNO-Behindertenkonvention in Kraft, denn im April jenes Jahres hatten zwanzig Staaten die Konvention ratifiziert. Inzwischen haben 147 Staaten unterzeichnet und deren 99 die Konvention ratifiziert, darunter die Europäische Union, aber auch Staaten wie Äthiopien, Haiti, Indien (eine vollständige Liste gibt es hier). Die Schweiz gehört nicht zu den Unterzeichnern – bis jetzt … Sie ist diesbezüglich unter den „zivilisierten Ländern“ in einer Aussenseiterposition. Was die Dominanz der bürgerlichen Parteien nicht alles für Folgen hat …

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Nochmals: Die Online-Petition zugunsten der UNO-Behindertenkonvention kann hier unterschrieben werden. Kleiner Aufwand – (womöglich) grosse Wirkung! – Und die Zeit drängt.