«Alle Staaten möchten die Menschen fernhalten, ob sie nun das Recht auf Asyl haben oder nicht.»

Je aufgeregter in Europa das Thema «Migration und Flüchtlinge» diskutiert wird, umso mehr scheinen die Verpflichtungen gegenüber internationalem Recht in den Hintergrund zu treten, etwa gegenüber der Genfer Flüchtlingskonvention. Daria Davitti, Rechtsprofessorin der Universität Nottingham in Grossbritannien und langjährige Kennerin der Migrationspolitik, nimmt Stellung zur Idee von «regionalen Auffangzentren» in Nordafrika. Mit ihr gesprochen hat Icíar Gutiérrez für eldario.es. Übersetzung aus dem Spanischen: Walter B.

Vor kurzem konnte man erfahren, dass die EU die Idee prüfe, sogenannte «regionale Ausschiffungsplattformen» in Nordaftrika zu schaffen. Was halten Sie von diesem Vorschlag, Zentren zu errichten, um ausserhalb Europas das Recht von MigrantInnen und Flüchtlingen auf Asyl zu prüfen?

Es besteht kein Zweifel, dass dieser Vorschlag, wenn er denn angenommen wird, die Externalisierung der Grenzen der Europäischen Union weiter vorantreibt und die EU und ihre Mitgliedsstaaten somit ihre internationalen Schutzverpflichtungen an Drittstaaten delegieren.

Wenn wir auch noch wenig über die in diesem Vorschlag vorgesehenen «regionalen Ausschiffungszentren» wissen, so ähneln sie doch sehr der Idee von Offshore-Verfahrenszentren, wodurch MigrantInnen und Schutzsuchenden nie wirklich europäisches Territorium betreten und in Drittländern ausserhalb Europas ein Verfahren durchlaufen. Das wird als Versuch dargestellt, im Mittelmeer Leben zu retten. Doch sterben die Menschen ja gerade im Mittelmeer, weil wir alle legalen Wege verschlossen haben, auf denen sie nach Europa kommen und Schutz suchen können.

In Ihrem letzten Bericht noch vor Bekanntwerden der neuesten Pläne geben Sie zu bedenken, dass solche Zentren ein «alter Plan» der EU seien. Seit wann werden solche Ideen erwogen?

Im letzten Bericht des Human Rights Law Centre, den Marlene Fries, Marie Walter-Franke und ich gemeinsam verfasst haben, stellen wir fest, dass dies eine «alte Idee» sei, weil die Mitgliedsstaaten der EU seit mindestens 1986 mit dem Gedanken von Verfahrenszentren ausserhalb Europas gespielt haben, damals noch auf Vorschlag der dänischen Regierung. 1993 brachte die niederländische Regierung die Idee ein und 1998 von neuem die österreichische.

Manche beziehen sich heute auf den Vorschlag von Tony Blair aus dem Jahr 2003, der «regionale Schutzzonen» näher der Herkunftsländer vorsah, möglicherweise unter der Verantwortung des UNHCR, des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge. Doch dies war nicht der erste Versuch, das einzuführen, was auch unter der Bezeichnung «exterritorialer Schutz» bekannt ist.

Seither wurden weitere Vorschläge in dieser Richtung eingebracht. Wann immer die Zahl der Menschen ansteigt, die nach Europa gelangen, scheint die Idee von Offshore-Verfahren wieder auf den Tisch zu kommen. Doch bis heute wurden sie nicht eingeführt. Und das aus gutem Grund: Es ist praktisch unmöglich, ein Verfahren solcher Art einzuführen, ohne gegen internationales Recht zu verstossen.

Glauben Sie, dass die Idee nun an Fahrt gewinnt und die europäischen Regierungschefs sogar definitiv vereinbaren könnten, sie in die Tat umzusetzen?

Ich hoffe, das wird nicht geschehen. In der Folge einer solchen Entscheidung würden höchstwahrscheinlich das UNHCR und die IOM, die Internationale Organisation für Migration, mitwirken – zumindest zu Beginn. Allerdings würden sie sich bald wieder zurückziehen, ebenso bald, wie die Verletzung internationalen Rechts offensichtlich würde. In so etwas werden sie nicht verwickelt sein wollen.

Momentan sind die Mitgliedsstaaten der EU nicht bereit, Personen aus Drittstaaten anzusiedeln. Menschen aus den Hotspots in Griechenland und Italien werden schon heute nicht konsequent umverteilt, ebensowenig solche aus der Türkei. Die Zahl der in den Mitgliedsstaaten der EU angesiedelten Personen unter internationalem Schutz [die sogenannten Kontigentsflüchtlinge] ist äusserst gering. Woher sollen wir die Gewissheit nehmen, dass das Vorgehen anders sein wird, wenn es um die Ansiedlung aus den Verfahrenszentren ausserhalb Europas geht?

Aus Sicht des Verfahrens selbst gibt es viele weitere Fragen: Wie wird garantiert, dass das vorgeschriebene Verfahren zur Klärung der Schutzbedürftigkeit eingehalten wird? Wie steht es um eine angemessene Rechtsvertretung und ein Berufungsverfahren? Wie wird ein System geschaffen, das gerecht und fähig ist, die Verletzlichsten zu identifizieren, also die Kinder, die Opfer von Menschenhandel, von sexueller Gewalt oder Folter, um nur einige zu nennen?

Die sogenannten «Salvaguardias» [Schutzgarantien] sind in keinem der Offshore-Systeme, die wir kennen, respektiert worden, weder in den australischen Zentren noch in jenen, die von den USA für die Boatpeople eingerichtet wurden, die HaitianerInnen, die auf unsicheren Wegen übers Meer kamen. Alle Staaten möchten die Menschen fernhalten, ob sie nun das Recht auf Asyl haben oder nicht.

Sie haben betont, dass die Argumente zugunsten eines Verfahrens ausserhalb der EU nicht haltbar sind. Warum sind sie Ihrer Meinung nach falsch?

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Javier de Lucas: «Die EU ist de facto im Kriegszustand gegen MigrantInnen»

Internationale Organisationen rechnen mit etwa 3’800 Flüchtlingen und MigrantInnen, die letztes Jahr beim Versuch, das Mittelmeer in Richtung Europa zu überqueren, umgekommen sind. Die Europäische Union ist an dieser Tragödie mitschuldig. Ist eine andere Migrations- und Asylpolitik möglich? Amador Fernández-Savater, spanischer Journalist, hat Javier de Lucas, Professor für Rechts- und politische Philosophie in Valencia, zum Gespräch über Migrations- und Flüchtlingspolitik, Widerstandsformen gegen staatliche Gewalt und die Veränderungen der globalen Landschaft nach den Attentaten von Paris getroffen. Übersetzung aus dem Spanischen: Walter B.

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Javier de Lucas

Javier de Lucas arbeitet seit 2004 im Institut für Menschenrechte der Universität von Valencia. Er ist Professor für Rechts- und politische Philosophie mit Schwerpunkt Menschenrechte, Migrationspolitik, Multikulturalität und Demokratie.

Als er im Dezember 2015 an der Buchmesse von Guadalajara in Mexiko eingeladen war, sein neustes Buch El mediterráneo: el naufragio de Europa [Das Mittelmeer: Der Schiffbruch Europas] vorzustellen, gab Javier de Lucas an der Nationalen Autonomen Universität von Mexiko zudem ein Seminar über Migrationspolitik. Amarela Varela, Forscherin und Professorin, Aktivistin und meine gute Freundin, hatte ihn zum Seminar eingeladen.

Bei dieser Gelegenheit führten Amarala Varela, Javier de Lucas und ich das folgende Gespräch über Migrations- und Flüchtlingspolitik, Widerstandsformen gegen staatliche Gewalt und die Veränderungen der globalen Landschaft nach den Attentaten von Paris.

Flüchtlingskrise?

  1. Javier, was möchtest du, in kurze Worte gefasst, mit deinem Buch erreichen?

Javier de Lucas: Ja, ich erkläre das ganz kurz. Das wichtigste Ziel des Buches ist, aus der Sicht der Migrations- und Asylpolitik aufzuzeigen, dass die Europäische Union als politisches Projekt gescheitert ist, nämlich als Projekt eines gemeinsamen Raumes von Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit auf der Grundlage der Menschenrechte. Tatsächlich erleben wir im Gegensatz dazu besonders in den letzten zehn Jahren eine Renationalisierung der Migrationspolitik. Der Vorwand lautet, die Migration betreffe die Souveränität der Einzelstaaten. Gewiss! Aber es ist davon auszugehen, dass die EU ein politisches Projekt war, das gerade diese je eigene Handlungslogik der Nationalstaaten überwinden wollte.

  1. In jüngster Vergangenheit spricht man von einer «Flüchtlingskrise» und einer noch nie dagewesenen humanitären Herausforderung für Europa.

Javier de Lucas: Ich bin mir sicher, dass eine Flüchtlingskrise besteht, seit es Flüchtlinge gibt. Wenn wir zurzeit vermehrt darüber sprechen, so nicht, weil sie neu ist, sondern weil es nun ganz in unserer Nähe einen Faktor gibt, der Fluchtbewegungen auslöst: der unsägliche Bürgerkrieg in Syrien. Es gibt vier Millionen sechshunderttausend syrische Staatsangehörige, die das Land notgedrungen verlassen mussten.

Aber es trifft nicht zu, dass Europa bei der Aufnahme von Flüchtlingen an eine Kapazitätsgrenze gestossen ist. 85 Prozent der syrischen Flüchtlinge wurden von vier Ländern aufgenommen, die an das Konfliktgebiet angrenzen: Libanon, Jordanien, Irak und die Türkei, die allein zweieinhalb Millionen Menschen aufgenommen hat. In diesen Ländern herrscht tatsächlich eine Notsituation. Die EU hat nur angeboten, 160’000 Personen aufzunehmen.

Die institutionelle und mediale Botschaft, wir seien von einem Flüchtlingsstrom bedroht, der unsere Aufnahmekapazität überschreitet, ist eine demagogische Lüge und sehr gefährlich. Sie ist auch ethnozentrisch und kurzsichtig. Es geht nicht um eine Flüchtlingskrise, sondern um eine Krise des politischen Projektes der EU.

Permanenter Ausnahmezustand

  1. In welchem Sinne sprichst du im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise von einem «Scheitern» der EU?

Javier de Lucas: Wenn die EU mehr ist als bloss das Projekt eines Marktes, um gemeinsame Gewinne zu erzielen, wenn sie nicht minder ein politisches Projekt auf der Grundlage des Rechtsstaates darstellt, so muss laut und deutlich gesagt werden, dass als erstes in dieser Krise die Menschenrechte Schiffbruch erlitten haben, und zwar nicht nur die Menschenrechte «der anderen», sondern die Rechtskultur der Achtung der Menschenrechte und der institutionellen Architektur, die diese garantieren.

Anlässlich der Krise wurde das geschaffen, was einige Juristen den «permanenten Ausnahmezustand» des rechtlichen Status der Zuwanderer und Flüchtlinge nennen. Hierbei handelt es sich um ein Ausnahmeregime, das den Anforderungen eines Rechtsstaates in keiner Weise genügt. Denn die Gültigkeit der gemeinsamen Regeln wird damit aufgehoben und die Figur der «Rechtssubjekte zweiter Klasse» eingeführt, welche in einem administrativrechtlichen Labyrinth hängen bleiben. Das ist eine diskriminierende Ungleichbehandlung und strafrechtliche Stigmatisierung.

  1. Was für konkrete Auswirkungen hat dieser Ausnahmezustand auf die Flüchtlinge und MigrantInnen?

Javier de Lucas: Grundsätzliche Elemente des Rechtsstaates – das Prinzip der Unschuldsvermutung, das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz usw. – werden aufgehoben, aber nicht vorläufig, sondern als künftige Rechtspraxis, gültig für alle MigrantInnen und – als Gipfel der rechtlichen Perversion – auch für Flüchtlinge. Einerseits werden auf diese Art die Rechte missachtet, welche MigrantInnen haben, und zwar ebenso ihre Persönlichkeitsrechte wie ihre Rechte als MigrantInnen. Anderseits wird der besondere rechtliche Status der Flüchtlinge missachtet, der für alle Staaten verbindlich ist, welche Teil des internationalen Rechtssystems sind, das mit der Genfer Konvention (1951) und dem Protokoll von New York (1966) geschaffen wurde.

Welche Auswirkungen hat das? Zum Beispiel werden die ankommenden Flüchtlinge bezüglich ihrer Nationalität, Religion und Herkunft unterschieden. Bei den einen wird der Flüchtlingsstatus voll anerkannt, und bei den anderen wird um den rechtlichen Status gefeilscht, bis hin zur Rückschaffung, besser gesagt: bis hin zur Ausweisung in eben das Land, das sie verfolgt. Der grösste Teil der ankommenden Flüchtlinge ist dieser zweiten Behandlung ausgesetzt.

Reisefreiheit und die Pflicht auf Hilfeleistung

  1. Ausserdem wird, wie du im Buch erklärst, ein perverser Weg beschritten, um den Flüchtlingen das Recht auf Asyl zu verweigern: die «Politik der Auslagerung». Worin besteht diese Politik der Auslagerung?

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